Thomas Lorenz Pädiatrie und Weiterbildung

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Jugendmedizin

Viele denken die Kinderärzte, so die alte Bezeichnung, seien nur für die kleinen Kinder zuständig, doch das stimmt nicht. Wir behandeln Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr. (Das führt oft zur Verwirrung: 18.LJ bedeutet solange man noch 17 Jahre ist, 5.LJ solange man 4 Jahre ist usw.)

Gerade der Jugendliche ist in einer sensiblen Entwicklungsphase. Es kommt zunehmend zu Belastungsstörungen in diesem Alter, wie wir in unserer Praxis deutlich sehen können. Neben der Abklärung und Beratung ist die Vermittlung von Hilfestellen eine große Aufgabe.

Die Vorsorgen U10, U11, J1 und J2 sind extra für Schulkinder und Jugendliche eingeführt worden. Auch die Durchführung von Lehrlingsuntersuchungen gehört dazu.